Aktenzeichen 3 StR 216/12

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.08.2012

Strafrahmenmilderung bei gefährlicher Körperverletzung: Verminderung der Schuldfähigkeit bei Alkoholrausch durch Alkoholkrankheit oder Alkoholüberempfindlichkeit des Täters

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