Aktenzeichen 1 KO 1/18

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RCNM4C6F8HVDVWMKKP

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Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg: Entscheidung vom 23.03.2018

Wahl der Mitarbeitervertreter der Regional-KODA-Kommission - Prüfungskompetenz des Wahlvorstandes und Voraussetzungen für gerichtliche Eingriffe in die Wahl

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