Aktenzeichen VII ZB 12/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:290921BVIIZB12.21.0
RCN:
RCNM3WC2KZ3E3ZCZ5C

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.09.2021

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zumutbarkeit der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung an das Berufungsgericht bei Scheitern der Übermittlung mittels Telefax wegen eines Defekts des gerichtlichen Empfangsgeräts

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