Aktenzeichen 2 C 22/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNM3692R7LFUR99HF

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 05.06.2014

Notwendige Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für eine Zurruhesetzungsverfügung

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