Aktenzeichen 13 S 3298/23 e

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LG Landshut: Entscheidung vom 09.04.2024

Rechtswahlklausel, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Streitwert, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Elektronischer Rechtsverkehr, Rechtsmißbrauch, Transparenzgebot, Kostenentscheidung, Anderweitige Erledigung, Internationale Zuständigkeit, Verbraucher, Klauselrichtlinie, Kosten des Berufungsverfahrens, Beförderungsbedingungen, Treuwidrigkeit, Unwirksamkeit, Qualifizierte elektronische Signatur, Aktivlegitimation

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