Aktenzeichen Au 9 S 21.2170

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RCNLY3FA2HSZ9W6UPB

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VG Augsburg: Entscheidung vom 08.11.2021

vorläufiger Rechtsschutz, räumliche Beschränkung des Aufenthalts, Vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, Sofortvollzug, Zwangsgeldandrohung

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