Aktenzeichen IV ZR 38/12

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RCNLXSX8EMQ89ZY872

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.04.2013

Lebensversicherung: Scheitern der Übermittlung des Schenkungsantrags an die Bezugsberechtigte nach dem Versicherungsfall wegen Namensänderung nach Wiederheirat; Schadensersatzpflicht des Versicherers wegen Auszahlung der Versicherungssumme an den Erben

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