Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung des passiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene mangels rügefähigen Rechts - ebenso insofern keine Prüfung einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Bürgermeisterwahl in Mecklenburg-Vorpommern
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