Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen deutlicher Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG sowie ersichtlichem Substantiierungsmangel (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung einer offenkundig unzulässigen Verfassungsbeschwerde durch rechtskundigen Beschwerdeführer
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