Aktenzeichen 20 ZB 16.2306

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RCN:
RCNLWNGPMP99RXT7C8

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VGH München: Entscheidung vom 20.12.2016

Unzulässige Beschwerde des beigeladenen öffentliche-rechtlichen Entsorgungsträgers - Beigeladener Landkreis ist nicht durch die Stattgabe der Anfechtungsklage eines gewerblichen Sammlers gegen eine Untersagungsverfügung in subjektiv- öffentlichen Rechten verletzt

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