Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG HE - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit - insb mangelnde Darlegung zur Zulässigkeit der im fachgerichtlichen Verfahren gestellten Anträge sowie zum Vorliegen einer subjektiven Rechtsverletzung
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