Aktenzeichen 2 BvL 14/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2023:lk20230426.2bvl001419
RCN:
RCNLUXPVYD9UVNXX4K

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Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 26.04.2023

Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG HE - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit - insb mangelnde Darlegung zur Zulässigkeit der im fachgerichtlichen Verfahren gestellten Anträge sowie zum Vorliegen einer subjektiven Rechtsverletzung

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