Aktenzeichen 6 Sa 93/19

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RCNLUP4AFCBGUMFGP9

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LArbG Nürnberg: Urteil vom 24.09.2019

Die Durchführung von Coombs-Tests stellt für sich genommen keine schwierige Antikörperbestimmung im Sinne der EGO TVöD (VKA) Teil B XI Egr. 9b Nr. 2 dar.

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