Aktenzeichen III B 118/13

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RCNLTN8QPW5LHDVLDC

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 18.02.2014

Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage im Zusammenhang mit vorweggenommenen Betriebsausgaben; Darlegungsanforderungen bei kumulativer Urteilsbegründung

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