Aktenzeichen 5 C 4/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:030823U5C4.22.0
RCN:
RCNLTL7J67GJ2SA62K

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 03.08.2023

Beihilfefähigkeit von inländischen nicht nach § 21 AMG zugelassenen und im Ausland von einer inländischen Apotheke bestellten Präparaten

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