Aktenzeichen 9 BV 23/17

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RCNLSTXPF59CGTY65U

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ArbG Augsburg: Entscheidung vom 17.08.2017

Kein Anspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds wegen Benachteiligung durch Ablehnung seiner Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung durch die "Mehrheitsfraktion"

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