Aktenzeichen M 26a E 22.1407

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VG München: Entscheidung vom 08.04.2022

Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Unzulässiger Antrag, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Kein Bedürfnis für vorbeugenden Rechtsschutz im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 22a IfSG

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