Aktenzeichen Au 7 K 17.1943

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RCN:
RCNLRPAMUK9EQEY7B2

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VG Augsburg: Urteil vom 09.09.2019

Streit über die Bedeutung eines behördlichen Schreibens im Verfahren um einen Anschluss- und Benutzungszwang im Wasserecht

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