Aktenzeichen 2 BvR 1825/08

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101004.2bvr182508
RCN:
RCNLQPTXNTW4MBUQSX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.10.2010

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 durch Anordnung und Aufrechterhaltung der Abschiebehaft ohne vorherige Anhörung der Ehefrau des Betroffenen sowie durch unvertretbare Annahme, der Haftverlängerungsantrag sei von der zuständigen Behörde gestellt worden - zudem unterlassene Belehrung gem Art 36 KonsÜbk Wien

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