Aktenzeichen 5 StR 387/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:150223U5STR387.22.0
RCN:
RCNLQLQEMSD6FN5D8A

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.02.2023

Konkurrenzrechtliche Einordnung von Körperverletzungs- und versuchten Totschlagsdelikten als tateinheitliches Tatgeschehen

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