Aktenzeichen AN 9 S 15.00524

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RCN:
RCNLQGE2YBXQ4VUG73

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VG Ansbach: Entscheidung vom 04.05.2015

Asylbewerberunterkunft, Gemengelage, Gebietsprägungserhaltsanspruch, Brandschutznachweis, Prüfsachverständigenbescheinigung, Nutzungsänderung, Baugenehmigung, Flüchtlingsunterkunft, Unterkunftsverwaltung, Abstandsfläche, Wohngebiet, Nachbargrundstück, Wohnnutzung, Rücksichtnahmegebot, Gebietscharakter, Anwohner, Nachbarschutz, Sonderbau, Gebietserhaltungsanspruch

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