Aktenzeichen 12 Ga 62/21

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RCNLPQ7WDDZQA8BHD8

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ArbG München: Urteil vom 27.08.2021

Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Arbeitsleistung, Gesamtbetriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, Ausland, Ermessen, Gesamtbetriebsrat, Arbeit, Ablehnung, Genehmigung, Schweiz, Gerichtsstand, Umwelt, Bundesrepublik Deutschland, Zustimmung des Betriebsrats

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