Markenbeschwerdeverfahren - "AVENA/ARVENA" – Beschwerde gegen die Aussetzung des Erinnerungsverfahrens – zu den einschlägigen Vorschriften - Entscheidung der Aussetzung des Verfahrens ist nicht in ausreichender Weise begründet - Aussetzungsbeschluss ohne zuvor gewährtes rechtliches Gehör ist regelmäßig verfahrens- und ermessensfehlerhaft – Rückzahlung der Beschwerdegebühr – keine Kostenauferlegung
Öffnen