Aktenzeichen 1 BvR 1877/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170616.1bvr187715
RCN:
RCNLNNMU6E7HHK6NX8

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 16.06.2017

Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bzgl eines Anspruchs auf implantologische Leistungen (§ 28 Abs 2 S 9 SGB V ) bei unzureichender Berücksichtigung des Umstandes, dass die Leistung aufgrund fehlender Einbindung in eine medizinische Gesamtbehandlung (§ 28 Abs 2 S 9 SGB 5 aE) abgelehnt worden war - zudem unzureichende Beschwerdebegründung innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG sowie unzureichende Darlegung eines Gleichheitsverstoßes

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Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 22.02.2017

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