Aktenzeichen 2 BvR 1586/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150911.2bvr158615
RCN:
RCNLMJTCCG8EMLGAJ2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 11.09.2015

Nichtannahmebeschluss: Von vornherein aussichtsloser Rechtsbehelf (hier: Anhörungsrüge gem § 33a StPO bei fehlender Gehörsverletzung) hält Beschwerdefrist des § 93 Abs 1 BVerfGG nicht offen - Zudem Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichen Rechtsbehelfen

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