(Umfang der Feststellungen gemäß § 35 EStG - keine Steuerermäßigung für Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 18 Abs. 4 Sätze 1 und 2 UmwStG 2001 - Gegenstand des Verfahrens bei Ergehen von mehreren Änderungsbescheiden während des gerichtlichen Verfahrens)
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