Aktenzeichen V ZR 62/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.03.2010

Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der gegen  die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobenen Klage auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer und Pflicht zur Beiladung des Wohnungseigentumsverwalters

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