Aktenzeichen IX ZR 186/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNLLJ7M24RJ25P4AB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.02.2013

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Widerklage gegen in Serbien lebende Drittwiderbeklagte

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