Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 14.09.2010
Nichtannahmebeschluss: Im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) völlig unzureichend begründete Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 300 Euro
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