Nichtannahmebeschluss: Geldauflage gem § 56b Abs 2 S 1 Nr 2 StGB berührt Schutzbereich des Art 2 Abs 2 S 2 GG nicht - hier: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der nachträglichen Reduzierung (§ 56e StGB) einer als Bewährungsauflage erteilten Geldauflage - teilweise unzureichende Substantiierung mangels Vorlage fachgerichtlicher Entscheidungen
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