Aktenzeichen 2 BvR 507/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110809.2bvr050711
RCN:
RCNLK68VWKB6XS58ZN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 09.08.2011

Nichtannahmebeschluss: Geldauflage gem § 56b Abs 2 S 1 Nr 2 StGB berührt Schutzbereich des Art 2 Abs 2 S 2 GG nicht - hier: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der nachträglichen Reduzierung (§ 56e StGB) einer als Bewährungsauflage erteilten Geldauflage - teilweise unzureichende Substantiierung mangels Vorlage fachgerichtlicher Entscheidungen

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