Aktenzeichen B 6 KA 12/10 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2011:090211UB6KA1210R0
RCN:
RCNLJ4T8DNGPZAZGAZ

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Bundessozialgericht: Urteil vom 09.02.2011

Medizinisches Versorgungszentrum - keine Begrenzung auf höchstens zwei Zweigpraxen

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