Aktenzeichen V ZB 134/11

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.11.2011

Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit einer Sondervergütung des Verwalters für die Bearbeitung eines als Prozessstandschafter geführten Rechtsstreits gegen einen Wohnungseigentümer

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