Aktenzeichen 1 StR 13/18

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:060418B1STR13.18.0
RCN:
RCNLHLLE9QZAZVGEKN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.04.2018

Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug

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