Aktenzeichen VII ZR 232/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:211118BVIIZR232.17.0
RCN:
RCNLH5VQGCSKN29Y33

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.11.2018

Wirtschaftprüferhaftung aufgrund der Erstellung von in Anlageprospekten veröffentlichten Testaten zur Prüfung der Jahresabschlüsse

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