Aktenzeichen 2 BvR 2132/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200727.2bvr213219
RCN:
RCNLH597CTUKYQ4H6D

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 27.07.2020

Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung (§§ 102, 105 StPO) verletzt bei objektiv willkürlicher Bejahung eines Anfangsverdachts das Grundrecht aus Art 13 Abs 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) - Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines gleichgelagerten Delikts bietet keine Grundlage für Tatverdacht in neuerlichem Ermittlungsverfahren

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