Aktenzeichen I R 107/09

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RCNLGYEBXW5F8CG9QW

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 09.06.2010

Ausnahmsweiser Abzug tatsächlich "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste bei der Ermittlung des Gewinns ebenso wie des Gewerbeertrages im "Finalitätsjahr"

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