Aktenzeichen 4 AZR 834/09

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 16.11.2011

Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG auf die Arbeiter der Deutschen Bundespost Telekom

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