Aktenzeichen 7 K 1197/19

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FG München: Urteil vom 24.07.2023

Führen Aufwendungen, die einer AG dadurch entstehen, dass sie nach Ausgabe einer Wandelanleihe einen Barausgleich infolge der Ausübung des Wandungsrechts leistet und indem sie Teile der Wandelanleihe zu Marktpreisen von den Anleihegläubiger zurückkauft, bei dieser zu verdeckten Gewinnausschüttungen?, Gewerbeverlust nach § 10a GewStG bei Beteiligung an einer doppelstöckigen Personengesellschaft, wenn Verluste der Enkelpersonengesellschaft durch Anwachsungen zunächst auf die Tochtergesellschaft und dann auf die Obergesellschaft übergehen.

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