Aktenzeichen 22 B 21.860

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RCNLF3UQ82PLSSFMX8

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VGH München: Urteil vom 26.04.2022

(Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungs-) Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für eine Teileigentumseinheit auf dem gleichen Grundstück erteilte (z.T. vorläufige) gaststättenrechtliche Erlaubnisse, Prozessführungsbefugnis (bejaht), Fortsetzungsfeststellungsinteresse (verneint), Klagebefugnis (verneint)

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