Aktenzeichen 20 NE 21.784

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RCNLETK9LR9XV9DQAG

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VGH München: Entscheidung vom 31.03.2021

Außervollzugsetzung, Normenkontrollantrag, Folgenabwägung, Einstweilige Anordnung, Summarische Prüfung, Offene Erfolgsaussichten, Unaufschiebbarkeit, Prüfungsmaßstab, Prüfung der Erfolgsaussicht, Hauptsacheverfahren, Innenbereich, Ermächtigungsgrundlage, Schwellenwert, Kostenentscheidung, Festsetzung des Gegenstandswertes, Gleichbehandlungsgrundsatz, Maßgeblicher Zeitpunkt, Antragsgegner, Außerkrafttreten, Eigentumsgarantie

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