(Krankenversicherung - Versandapotheke mit Sitz in anderem Mitgliedstaat der Europäischen Union - Beitritt zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gem § 129 SGB 5 - europarechtliche Erlaubnis zur Gewährung von Endverbraucherrabatten - Unterschied zu (arzneimittelpreisgebundenen) inländischen Apotheken - keine Auswirkung auf gesetzliche Rabattregelungen zulasten pharmazeutischer Unternehmer (hier: Erstattung von Herstellerabschlägen))
Öffnen