Aktenzeichen VI ZB 37/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:150222BVIZB37.20.0
RCN:
RCNLDDXETYT9M5Q9Z6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.02.2022

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung infolge unvollständiger Umsetzung einer anwaltlichen Einzelanweisung zur Notierung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist

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