Aktenzeichen III ZR 318/08

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RCNLBUTV63MV43QACU

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.04.2010

Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds: Kenntnis von Verflechtungen zwischen einem Vertriebsunternehmen und der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft

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