Aktenzeichen VI ZB 18/12

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RCN:
RCNLBRTLG4S8K2FAH2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.07.2013

Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei unterlassener Stellung eines Fristverlängerungsantrags

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