Aktenzeichen 2 StR 311/14

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.11.2014

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafmilderung bei Aufklärungshilfe; Schätzung von Wirkstoffmengen für eine "durchschnittliche Qualität" von Marihuana

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