Aktenzeichen 9 ZB 21.2531

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RCNLBB9CR6Q52PR3CF

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VGH München: Entscheidung vom 20.03.2024

Nachbarklage gegen Gastronomie- und Beherbergungsbetrieb, Gemengelage, Umgriff der näheren Umgebung, Rücksichtnahmegebot, Zumutbare Lärmimmissionen, Bestimmtheit von Nebenbestimmungen.

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