Aktenzeichen VI R 52/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2019:U.040919.VIR52.17.0
RCN:
RCNLAZK9YP7LL4ZEVB

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 04.09.2019

Kein Pflege-Pauschbetrag für den amtlich bestellten Betreuer

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