Aktenzeichen 2 StR 101/21

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:270421B2STR101.21.0
RCN:
RCNLALJLTHSE8E6KZX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.04.2021

Strafurteil wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Anforderungen an die Feststellung eines Hangs zur Straftatbegehung bei Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; notwendige Feststellungen für den Ausspruch einer Kompensation für rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

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