Aktenzeichen XI ZB 1/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:270617BXIZB1.16.0
RCN:
RCNLAEFQBYNBP3NQKX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.06.2017

Aufgebot zur Kraftloserklärung von Urkunden: Antragsberechtigung bei auf den Inhaber lautenden Anteilsscheinen

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