Aktenzeichen V ZB 172/12

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RCNL9XMUCTDDS9MCHY

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.10.2013

Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Haftantrags; Verletzung des Beschleunigungsgebots bei unterlassener Prüfung der Abschiebemöglichkeit innerhalb von drei Monaten und verzögerter Haftentlassung aufgrund landesrechtlicher Aufteilung behördlicher Zuständigkeiten

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