Aktenzeichen AN 14 E 20.01682

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RCN:
RCNL9CZ7RVLFC4XE4M

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VG Ansbach: Entscheidung vom 02.08.2021

Veröffentlichung von Hygieneverstößen, Gestaltung der Veröffentlichung, Eignung zur Erfüllung des Gesetzeszwecks, Vereinbarkeit einer Blankettnorm mit dem Bestimmtheitsgebot

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